Stellenausschreibung Softwareentwickler/‐in (m/w), CB/B Info‐2


Für unseren Fachbereich Planungsprozessautomatisierung suchen wir an unseren Standorten Cottbus und Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ingenieur‐e/innen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Energie und Verfahrenstechnik oder vergleichbaren Fachrichtungen mit Erfahrung in oder mit Interesse an der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automatisierung von Designprozessen.

Softwareentwickler/‐in (m/w)

Ihre Aufgaben:

In enger Zusammenarbeit mit unseren Fachingenieuren und -konstrukteuren

  • entwickeln Sie Applikationen und dazugehörige graphische Benutzeroberflächen für ingenieurtechnische Designsoftwarepakete sowie für Microsoft Office Anwendungen zur rechnergestützten Automatisierung von Arbeitsprozessen in der Anlagen‐ und Bauplanung.
  • erstellen Sie die erforderlichen Dokumentationen und Anwenderhandbücher.

Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Kenntnisse in oder Interesse an der Programmierung von Software
  • Kenntnisse in oder Interesse an Datenbankstrukturen und deren Programmierung

Persönliche Eigenschaften:

  • Sie sind teamfähig, selbstständig, haben Spass daran, auch unkonventionelle Problemlösungen zu erarbeiten, motiviert und leistungsbereit, kommunikativ und strukturiertes Arbeiten gewöhnt.

Wir bieten Ihnen:

  • die Mitarbeit an komplexen Großprojekten auf nationaler und internationaler Ebene,
  • flexible Arbeitszeiten und Home‐Office Lösungen,
  • das Arbeiten mit modernen datenbankbasierten und objektorientierten Modellierungswerkzeugen,
  • ein kommunikatives und leistungsstarkes Team von sowohl jungen als auch erfahrenen Ingenieuren und Konstrukteuren,
  • eine leistungsoriente und wettbewerbsfähige Vergütung sowie vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung inklusive Kopien Ihrer Zeugnisse sowie Ihrer Gehaltsvorstellungen per post oder email an die angegebenen Adressen. Wir benachrichtigen Sie über Ihre erfolgreiche Bewerbung. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Es besteht kein Anspruch auf eine Eingangsbestätigung sowie Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.


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